BT Beschichtungstechnik

Mehmet TEMIR | EU

Management:
Prof. Schlosser Str 24
6330 Kufstein, Tirol
Austria

Gewerbe:   33418483
Steuer Nummer:   …
UID-Nummer: ATU 7277 5339

Finanzamt ÖSTERREICH

Mobil: +43 664 995 13 997
Email:  info@beschichtungstechnik.tirol

Einzelunternehmer

Mitglied der WKÖ, WK-Tirol, Bauhilfsgewerbe, Landesinnung, Sparte Gewerbe u Handwerk

Berufsrecht | Gewerbeordnung:
www.ris.bka.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Kufstein

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr

Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.


GLN
(der öffentlichen Verwaltung):
9110025787426

Gewerbeberechtigung:
Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstreichern oder Lackierern oder Steinmetzen einschließlich Kunststeinerzeugern und Terrazzomacher vorbehaltenen Tätigkeiten

GISA-Zahl:
33418483

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz):
Bezirkshauptmannschaft Kufstein

Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen

BT BESCHICHTUNGSTECHNIK

Allgemeines

1) Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebotes und jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen – welcher Art auch immer (z.B. Geschäfts-, Einkaufs-, Bezugsbedingungen etc.) – die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam.

2) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von den Vertragspartnern ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Angebote, Vertragsabschluss

1) Unsere Angebote sind freibleibend und insoweit unverbindlich, als sie nur die Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes durch den potentiellen Vertragspartner (Auftraggeber) darstellen. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn wir das Angebot (Auftrag/Bestellung) schriftlich annehmen (Auftrags-, Annahmebestätigung) oder die faktische Ausführung veranlassen.

2) Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Kunden sind nur mit unserem Einverständnis möglich und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Preise

1) Der Käufer erklärt sich mit der Vereinbarung eines Gesamtpreises einverstanden und verzichtet auf eine Aufschlüsselung.

2) Die Preise sind stets aufgrund der Entstehungskosten am Tage der Angebotslegung erstellt. Preisänderungen infolge allgemeiner Preis-und Lohnerhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Ausführung erfolgte daher zu den jeweils gültigen Preisen am Tag der Abholung bzw. der Lieferung und Montage.

Auftragsausführung

1) Termine und Fristen zur Auftragsausführung sind stets unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart. Gewünschte Ausführungstermine des Vertragspartners werden nach Möglichkeiten berücksichtigt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls aber der schriftlichen Bestätigungen durch uns.

2) Im Falle vereinbarter Vertragsänderung sind wir berechtigt, den (die) Ausführungstermin (-frist(en)) neu festzusetzen. Eine allenfalls damit im Zusammenhang stehende Notwendigkeit der Lagerung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, Bezug habende Lagerkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

3) Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit von Ausschreibungen beigelegten und/oder zu Grunde gelegten Plänen, Menge- und/oder Massenangaben. Wir müssen diese nicht überprüfen und haften nicht für Plan-/ oder Maßfehler des Auftragnehmers. Wir sind aber berechtigt, die Abrechnung aufgrund der tatsächlichen Aufmaße durchzuführen.

4) Für unverschuldete oder leicht fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen haften wir nicht. In einem solchen Fall verzichtet der Vertragspartner auf das Recht des Rücktrittes vom Vertrag und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verspätung.

5) Sämtliche Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Sofern Zulieferer und/oder Hersteller Toleranzen beanspruchen, gelten dieselben auch im Vertragsverhältnis zum Vertragspartner von uns. Farb-und Strukturunterschiede gelten als zustimmend zur Kenntnis genommen.

6) Ist ein Auftrag angenommen, so können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber vereinbarte Zahlungen nicht leistet oder wenn über sein Vermögen das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird bzw. ein solcher Antrag mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird.
Rücktritt von der Bestellung

1) Für den Fall der Stornierung des Auftrags durch den Kunden oder bei Unterbleiben der Auftragsausführung aus Gründen, welche im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, hat dieser mindestens 30 % (wenn noch keine Vorortleistung erfolgen konnte) oder 80 % (wenn Leistungen auf der Baustelle überwiegend erfolgt sind) der Auftragssumme als Stornogebühr binnen 14 Tagen porto- und spesenfrei zu bezahlen. Dieses Storno unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Ein allfälliger dem Unternehmen aus der Auftragsstornierung zustehender, höherer Ersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

2) Verbraucher im Sinne des KSchG sind berechtigt, binnen einer Woche nach Aushändigung des Auftrags bzw. Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Vertragsabschluss außerhalb der vom Unternehmen genützten Geschäftsräumlichkeiten, mit Ausnahme von Markt-oder Messeständen, erfolgt ist, es sei denn der Verbraucher hat die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen selbst angebahnt, dem Vertragsabschluss ist keine Besprechung vorausgegangen oder bei geringfügigen Bargeschäften.

Der Rücktritt ist dem Unternehmen schriftlich mitzuteilen. (§3 KSchG)

Weiteres sind Verbraucher im Sinne des KSchG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die maßgeblichen Umstände des §3 a Abs. 2 KSchG, die vom Unternehmer ausdrücklich zugesagt worden sind, nicht oder nur in erheblichen geringerem Ausmaßeingetreten sind, es sei denn, der Unternehmer ist zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit, das Rücktrittsrecht wurde im Einzelnen ausgeschlossen oder aber dem Konsumenten war bereits bei den Vertragsverhandlungen bewusst oder hätte er wissen müssen, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblichen geringerem Ausmaß eintreten wird.